- 1.1Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
- 1.2Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur die Leistung in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos erbringt.
- 1.3Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
- 1.4Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung der Agentur maßgeblich.
- 2.1Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
- 2.2Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot der Agentur schriftlich, per E-Mail oder durch Erteilung einer Auftragsbestätigung annimmt oder wenn die Agentur mit der Leistungserbringung beginnt, nachdem der Auftraggeber den Auftrag erteilt hat.
- 2.3Mündliche Abreden, Zusagen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
- 2.4Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht Vertragsgegenstand und werden gesondert vergütet.
- 2.5Anfragen, Briefings und Konzeptgespräche sind unverbindlich und begründen noch kein Vertragsverhältnis. Erst mit der schriftlichen Auftragserteilung oder Bestätigung entsteht ein rechtsverbindlicher Auftrag.
- 3.1Die Agentur erbringt die im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Der Umfang der Leistungspflicht bestimmt sich ausschließlich nach dieser Vereinbarung.
- 3.2Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (Unterauftragnehmer) erbringen zu lassen, bleibt dem Auftraggeber gegenüber jedoch stets verantwortlich.
- 3.3Leistungszeiten und Termine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Gerät die Agentur in Verzug, ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Agentur haftet für Verzögerungen nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
- 3.4Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere Änderungswünsche nach Freigabe von Entwürfen oder Konzepten sowie Mehraufwand durch nicht fristgerecht bereitgestellte Inhalte des Auftraggebers, werden zusätzlich auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes vergütet.
- 3.5Die Agentur schuldet bei laufenden Leistungen (z. B. SEO, GEO, Google Ads, KI-Telefonassistenten) keine bestimmten Erfolge, Rankings oder Ergebnisse. Vertragsgegenstand ist die fachkundige und sorgfältige Durchführung der vereinbarten Maßnahmen (Dienstleistung).
- 3.6Bei der Erstellung von Websites, Shops, Grafiken, 3D-Visualisierungen und Produktbildern handelt es sich um Werkleistungen. Der Auftraggeber erhält ein abnahmefähiges Werk entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- 4.1Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) vollständig, rechtzeitig und in der vereinbarten Form bereitzustellen.
- 4.2Der Auftraggeber benennt eine ansprechfähige Kontaktperson, die befugt ist, verbindliche Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen. Änderungen der Kontaktperson sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
- 4.3Verzögerungen, die auf nicht oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Zeitplan entsprechend anzupassen und entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
- 4.4Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte entstehen.
- 4.5Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe, Prototypen und Zwischenstände fristgerecht zu prüfen und Feedback in zusammengefasster Form bereitzustellen. Jede Feedbackrunde gilt als eine Korrekturschleife. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind zwei Korrekturschleifen im Projektpreis enthalten.
- 4.6Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, das Projekt zu unterbrechen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall vollständig zu vergüten.
- 5.1Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Preisvereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Agentur umsatzsteuerpflichtig ist.
- 5.2Bei Projekt- und Einmalleistungen kann die Agentur eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss verlangen. Die Restzahlung wird nach Abnahme oder Lieferung der vereinbarten Leistung fällig. Die genaue Zahlungsstruktur wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
- 5.3Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- 5.4Bei laufenden Leistungen (monatliche Pakete) wird die Vergütung jeweils zum Ersten des Leistungsmonats im Voraus fällig und per Rechnung in Rechnung gestellt.
- 5.5Im Fall des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
- 5.6Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistungen bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Bereits aufgelaufene Vergütungen bleiben hiervon unberührt.
- 5.7Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt ist.
- 5.8Reisekosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (z. B. Stockbilder, Lizenzkosten, Werbebudget) werden gesondert nach Aufwand oder Absprache in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind.
- 6.1Werkleistungen (insbesondere Websites, Webshops, Grafiken, 3D-Visualisierungen, Produktbilder) bedürfen der Abnahme durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme wird die Vergütung vollständig fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen.
- 6.2Die Agentur fordert den Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail zur Abnahme auf. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder konkrete, nachvollziehbare Mängel zu benennen.
- 6.3Nimmt der Auftraggeber innerhalb der Frist weder ab noch benennt er Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (stillschweigende Abnahme). Die Agentur weist auf diese Rechtsfolge in der Abnahmeaufforderung ausdrücklich hin.
- 6.4Die Abnahme gilt ebenfalls als erteilt, wenn der Auftraggeber die gelieferte Leistung in Betrieb nimmt, veröffentlicht oder produktiv einsetzt.
- 6.5Unwesentliche Mängel, die die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt.
- 7.1Alle von der Agentur im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke (Designs, Codes, Grafiken, Texte, Visualisierungen, Konzepte) unterliegen dem Urheberrechtsschutz und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Vergütungen im Eigentum und im ausschließlichen Verfügungsrecht der Agentur.
- 7.2Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Art und Umfang der Nutzungsrechte (einfach oder ausschließlich, zeitlich und räumlich) werden im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung konkret festgelegt.
- 7.3Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Für darüber hinausgehende Nutzungen, insbesondere Weiterveräußerung, Lizenzierung an Dritte oder branchenfremde Nutzung, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- 7.4Die Agentur behält sich das Recht vor, die erstellten Werke — sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht — als Referenz in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und in sozialen Netzwerken zu präsentieren.
- 7.5Nicht abgenommene Entwürfe, Konzepte oder Zwischenstände dürfen vom Auftraggeber ohne ausdrückliche Freigabe durch die Agentur nicht genutzt, veröffentlicht oder weitergegeben werden.
- 7.6Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
- 8.1Die Agentur leistet Gewähr für die Mangelfreiheit der erbrachten Werkleistungen zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
- 8.2Mängel sind der Agentur schriftlich und unter genauer Beschreibung des Fehlerbildes anzuzeigen. Die Agentur ist zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Sie kann wählen, ob sie den Mangel durch Nachbesserung beseitigt oder das Werk neu erstellt.
- 8.3Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert die Agentur sie endgültig, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- 8.4Kein Gewährleistungsanspruch besteht für Mängel, die entstanden sind durch: unsachgemäße Bedienung oder Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, nicht von der Agentur zu vertretende Kompatibilitätsprobleme mit Drittanbietersoftware oder Browserupdates nach Abnahme, sowie durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätet gelieferte Inhalte des Auftraggebers.
- 8.5Für laufende Dienstleistungen (SEO, GEO, Google Ads, KI-Telefonassistenten) gilt mangels Werkcharakter keine Gewährleistung im gesetzlichen Sinne. Etwaige Abweichungen von der vereinbarten Dienstgüte werden im Rahmen der vertraglichen Sorgfaltspflicht behandelt.
- 9.1Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden, die durch Übernahme einer Garantie entstehen.
- 9.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nicht.
- 9.3Die Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverluste des Auftraggebers, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- 9.4Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass erstellte Websites, Shops oder Online-Inhalte rechtliche Anforderungen des Auftraggebers erfüllen (z. B. Impressumspflicht, Datenschutz, BFSG, Wettbewerbsrecht). Der Auftraggeber ist verantwortlich, die rechtliche Konformität seiner Online-Präsenz durch einen geeigneten Rechtsberater prüfen zu lassen.
- 9.5Die Agentur haftet nicht für Ergebnisse von SEO-, GEO- oder Google-Ads-Maßnahmen. Suchalgorithmen und Werbeplattformen unterliegen kontinuierlichen Veränderungen. Eine Haftung für Rankings, Klickzahlen oder Umsätze ist ausgeschlossen.
- 9.6Die Gesamthaftung der Agentur aus einem Auftrag ist auf die für diesen Auftrag vereinbarte und tatsächlich gezahlte Nettovergütung begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
- 10.1Verträge über laufende Leistungen (z. B. SEO, GEO, Local SEO, Google Ads, KI-Telefonassistenten, Wartung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine feste Mindestlaufzeit vereinbart ist.
- 10.2Laufende Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Angebot keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
- 10.3Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart (z. B. 3 oder 6 Monate), kann der Vertrag erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Danach gilt 10.2.
- 10.4Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlichem Zahlungsverzug des Auftraggebers (mehr als 30 Tage nach Mahnung) oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB.
- 10.5Jede Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail). Im Falle der Kündigung sind alle bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.
- 10.6Nach Beendigung eines laufenden Vertrages ist die Agentur nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Zugang zu Systemen, Tools oder Konten zu gewähren, die die Agentur in eigenem Namen für den Auftraggeber betreibt, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
- 11.1Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten und technische Informationen — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- 11.2Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich ist, oder die der empfangenden Partei bereits vor dem Austausch rechtmäßig bekannt waren.
- 11.3Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.
- 11.4Sofern der Auftraggeber keine ausdrückliche Vertraulichkeit für sein Projekt verlangt, ist die Agentur berechtigt, das Projekt als Referenz zu nennen und in ihrem Portfolio zu zeigen (vgl. § 7.4).
- 12.1Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie seiner Ansprechpartner ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der Agentur unter ad-base-agentur.de/rechtliches/datenschutz/.
- 12.2Soweit die Agentur im Rahmen ihrer Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden erhält und diese im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
- 12.3Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm für Projektarbeiten bereitgestellten Daten Dritter (z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten) rechtmäßig erhoben wurden und die Weitergabe an die Agentur datenschutzrechtlich zulässig ist.
- 13.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
- 13.2Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Storkow (Mark), soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- 13.3Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- 13.4Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
- 13.5Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist (mindestens 4 Wochen) zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung der Frist und die Folge des Schweigens weist die Agentur in der Ankündigung ausdrücklich hin.
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